Und dann war es schlussendlich soweit, ich hatte die Gewerbeanmeldung vor mir liegen!
Aber ich fragte mich… ist das jetzt wirklich alles?
Kommt da noch was nach?
Und ja, es kam noch einiges nach!
Keine Angst, ich zeige Ihnen wie es nach einer Gewerbeanmeldung weitergehen kann!
Schauen Sie dazu in meinen Checklisten, die ich mir bei meiner Existenzgründung gemacht hatte:
- Checkliste 1 Vor dem Gang zum Gewerbeamt: Welche 10 Fragen muss man vor dem Gang zum Gewerbeamt klären? -> Beitrag 1
- Checkliste 2 Beim Gewerbeamt: Welche 10 Fragen muss man vor dem Gang zum Gewerbeamt beantworten? -> Beitrag 2
- Checkliste 3 Nach Erteilung des Gewerbescheins: Welche 10 Pflichten hat man nach der Anmeldung? -> vgl. unten
Wir fahren fort mit der 3. Checkliste gleich hier an, die anderen beiden finden Sie in gesonderten Beiträgen:
Sie lernen in diesem Beitrag, auf welche 10 Pflichten Sie sich nach erfolgreichem Verlassen des Gewerbeamtes stellen müssen:
Inhaltsverzeichnis
Pflicht 1 Auskunftspflichten gegenüber sich im Nachgang meldenden Behörden!
Pflicht 2 Änderung der Tätigkeit als solches melden!
Pflicht 3 Änderung des Betriebssitzes innerhalb des Gewebebezirkes melden!
Pflicht 4 Änderung des Betriebssitzes außerhalb des Gewebebezirkes melden!
Pflicht 5 Änderung der privaten Wohnanschrift anzeigen bzw. melden!
Pflicht 6 Wechsel vom Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe – oder umgekehrt, ist anzuzeigen!
Pflicht 7 Abmeldung des Unternehmens ist zu melden!
Pflicht 8 Wechsel im Kreise der Gesellschafter anzeigen bzw. mitteilen!
Pflicht 9 Namensänderung der Firma formlos mitteilen!
Pflicht 10 Zweitschrift des “Gewerbescheins” beim Gewerbeamt beantragen!
Infografik: Vor dem Gang zum Gewerbeamt – Welche 10 Fragen muss man vor dem Gang zum Gewerbeamt beantworten?
Pflicht 1 Auskunftspflichten gegenüber sich im Nachgang meldenden Behörden!
Pflicht 2 Änderung der Tätigkeit als solches melden!
Pflicht 3 Änderung des Betriebssitzes innerhalb des Gewebebezirkes melden!
Pflicht 4 Änderung des Betriebssitzes außerhalb des Gewebebezirkes melden!
Pflicht 5 Änderung der privaten Wohnanschrift anzeigen bzw. melden!
Pflicht 6 Wechsel vom Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe – oder umgekehrt, ist anzuzeigen!
Pflicht 7 Abmeldung des Unternehmens ist zu melden
Pflicht 8 Wechsel im Kreise der Gesellschafter anmelden
Pflicht 9 Namensänderung der Firma formlos mitteilen
Pflicht 10 Zweitschrift des “Gewerbescheins” beim Gewerbeamt beantragen!
Pflicht 1
Auskunftspflichten gegenüber sich im Nachgang meldenden Behörden!
Das Gewerbeamt meldet u.a. nach § 14 Abs. 8 GewO Ihre Anmeldung u.a. folgenden Stellen, die sich evtl. bei Ihnen melden und Auskünfte über Ihren Betrieb haben wollen:
- Finanzämter, das einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt, vgl. dazu den nächsten Schritt in diesem Blog
- Registergericht, z.B. Handelsregister
- Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK)
- für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde
- nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft
- Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt
- statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters
- für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder
Pflicht 2
Änderung der Tätigkeit als solches melden!
sog. Gewerbeummeldung
- Erweiterung der Tätigkeit
- Änderung der Tätigkeit
- Einschränkung der Tätigkeit
- Kosten je nach Vorgehensweise und Gewerbeamt: 15 bis 20 Euro
Pflicht 3
Änderung des Betriebssitzes innerhalb des Gewebebezirkes melden!
sog. Gewerbeummeldung
- neue Anschrift miteilen
Pflicht 4
Änderung des Betriebssitzes außerhalb des Gewebebezirkes melden!
sog. Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung
- Abmeldung beim alten Gewerbeamt
- Neue Anmeldung im neuen Gewerbeamt
Pflicht 5
Änderung der privaten Wohnanschrift anzeigen bzw. melden!
hat sich nur die private Wohnanschrift geändert, die nicht mit der Betriebsanschrift identisch ist
- formlose Anzeige an das Gewerbeamt ausreichend
- kostenlos
hat sich nur die private Wohnanschrift geändert, die mit der Betriebsanschrift identisch ist
- formelle Gewerbeabmeldung an dem für den alten Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt notwendig
- formelle Gewerbeanmeldung an dem für den neuen Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt notwendig
Pflicht 6
Wechsel vom Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe – oder umgekehrt, ist anzuzeigen!
- nur formlos anzeigepflicht
- keine förmliche Gewerbeummeldung erforderlich
- in der Regel formlos und kostenlos
- es sei denn, man beantragt eine Bestätigung über diese Änderung: kostenpflichtig wie Gewerbeummeldung
Pflicht 7
Abmeldung des Unternehmens ist zu melden!
sog. Gewerbeabmeldung
- meldepflichtig wie zu Beginn der Aufnahme einer Tätigkeit
- z.B. bei Einstellung des Gewerbebetriebes
- oder Änderung des Tätigkeitsbereichs in der Form,
- dass z.B. freiberufliche Tätigkeit nur noch vorliegt, etwa nur noch Beratungstätigkeiten, kein Verkauf mehr
- in der Regel kostenlos
- Ausnahme: Nachweise der Behörde über die erfolgte Abmeldung kosten ca. 10 bis 20 Euro
Pflicht 8
Wechsel im Kreise der Gesellschafter anzeigen bzw. mitteilen!
sog. Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung
- Abmeldung beim alten Gewerbeamt
- Neue Anmeldung im neuen Gewerbeamt
Pflicht 9
Namensänderung der Firma formlos mitteilen!
Hat sich der Name der Firma des Betriebs, z.B. durch Hochzeit, etc. geändert ist zu unterscheiden:
Im Handelsregister eingetragene Betriebe:
- keine formelle Ummeldung erforderlich,
- Zusendung eines aktuellen Handelsregisterauszugs notwendig
- in der Regel kostenlos
- Änderung der Angaben dann von Amts wegen durch die Behörde
Im Handelsregister nicht eingetragene Betriebe:
- Mitteilung des geänderten Namens
- unter Beifügung von Beweisen, z.B. Heiratsurkunde oder anderer Nachweise
- kostenlos
- Änderung der Angaben dann von Amts wegen durch die Behörde
Pflicht 10
Zweitschrift des “Gewerbescheins” beim Gewerbeamt beantragen!
- Kopien des Gewerbescheins beim zuständigen bisherigen Gewerbeamt beantragen
- kostenpflichtig
Zusammenfassung by Richterschema
1 Sachverhalte und Fragen FAQ
- Warum bekommt man nach der Gewerbeanmeldung automatisch Post von anderen Behörden, z.B. Berufsgenossenschaft?
- Welche Pflichten hat man nach einer Anmeldung, z.B. bei einer Änderung des Tätigkeitsbereichs?
- Mit welchen Fragen muss man sich an das Gewerbeamt wenden, z.B. bei einem Umzug?
2 Begriffe
- Meldepflichten des Gewerbeamtes an andere Behörden
- Ummeldung
- Abmeldung
- formlose Anzeige
3 Vorschriften
- § 14 Abs. 8 GewO Behörden, an denen das Gewerbeamt weitermeldet
4 Beteiligte
- Finanzämter
- Registergericht
- IHK, HWK
- weitere für den Schutz des Marktes zuständige Behörden, z.B. Immissionschutzbehörden
5 Zahlen
- 10 bis 30 Euro Um- bzw. Abmeldekosten
6 Checklisten
- 10 Pflichten im Nachgang einer Gewerbeanmeldung
7 Muster
- Nachweise für Umzug, z.B. von Meldebehörden
- Nachweise für Namensänderung, z.B. vom Handelsregister, Standesamt
- Zweitschrift des “Gewerbescheins”
Ihre Aktion (Call to Action)
- Checken Sie Ihre Aktivitäten in der Zeit nach der Anmeldung beim Gewerbeamt!
- Sollten noch Fragen sein: Lesen Sie die vertiefenden Beiträge!
- Bei Zweifelsfragen: Nehmen Sie zu einem fachkundigen Berater Kontakt auf und überprüfen Sie Ihre gefundenen Ergebnisse!
Eine Bitte zum Schluss
- Die Beiträge werden laufend aktualisiert und freuen sich auf meinen und Ihren Input.
- Falls Sie Anregungen zu den Inhalten haben, bitte gleich in den Kommentar reinschreiben!
- Alles wird beim Erstellen der Blogbeiträge berücksichtigt!
Bis bald, freue mich auf Sie!
Ihr Online-Professor Thorsten S. Richter
PS: Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und juristisch geprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Inhalte aufgrund der im konkreten Fall gegebenen Besonderheiten nicht passen. Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte diese zu überprüfen und bei Zweifeln u.a. unsere juristischen Partner zu kontaktieren.