Das kann so schnell gehen:
- da hat man sowieso als als Existenzgründer so viel zu tun, und dann vergisst man die Gewerbeanmeldung,
- oder der Steuerberater stellt fest, dass es steuerlich interessant wäre, eine größere Ausgabe im Rahmen eines angemeldeten Gewerbes getätigt zu haben?
Was raten Sie, Prof. Richter, der Sie selbst einen Betrieb gerade angemeldet haben?
- Bester Fall: Sie selbst merken es frühzeitig, z.B. weil Sie im Internet von der Anmeldepflicht lesen!
- Mittel schlimmer Fall: Das Gewerbeamt schreibt Sie an und fragt nach!
- Ganz schlimm: Sie haben schon den 1. Bußgeldbescheid vor sich liegen
Da kommen folgende Fragen auf:
- Wie lange kann man sich noch nachmelden?
- Was ist bei einer nachträglichen Gewerbeanmeldung zu beachten?
- Wie sollte man sich den Ämtern gegenüber verhalten? Kooperativ? Reumütig? Poker-Face?
- Was macht man gegen einen Gebührenbescheid?
Wichtig: Zunächst sollten Sie klären, ob Sie überhaupt anmeldepflichtig sind, dann müssen Sie nichts befürchten!
Falls Sie anmeldepflichtig sind, geht´s hier weiter: Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?
Sie lernen in diesem Beitrag, welche 5 Tipps bei einer “vergessenen” Gewerbeanmeldung Sie beachten sollten:
Inhaltsverzeichnis
Tipp 1: Prüfen Sie: Wann hätten Sie anmelden müssen!
Tipp 2: Reagieren Sie besonnen: Wenn eine Verwarnung kommt!
Tipp 3: Verhandeln Sie: Wenn die Geldbuße bereits da ist!
Tipp 4: Legen Sie Einspruch ein: Wenn das Amt nicht kulant ist!
Tipp 5: Klagen Sie: Wenn Sie im Recht sind!
Infografik: Anmeldezeitpunkt – 5 Tipps bei einer “vergessenen” Gewerbeanmeldung!
Tipp 1: Prüfen Sie: Wann hätten Sie anmelden müssen!
Tipp 2: Reagieren Sie besonnen: Wenn eine Verwarnung kommt!
Tipp 3: Verhandeln Sie: Wenn die Geldbuße bereits da ist!
Tipp 4: Legen Sie Einspruch ein: Wenn das Amt nicht kulant ist!
Tipp 5: Klagen Sie: Wenn Sie im Recht sind!
Tipp 1
Prüfung Sie: Wann hätten Sie anmelden müssen?
Prüfen Sie, wann Sie hätten Ihr Gewerbe anmelden müssen!
Grundsatz: Start des Betriebes
- Der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung muss mit der Aufnahme der Tätigkeit übereinstimmen
- Das Gesetz spricht vom “anfangen” des Betriebes, § 14 Abs. 1 S. 1 GewO
Ausnahme 1: zeitliche Verspätung von wenigen Tagen
- führt in der Regel nicht zu einer Sanktion,
- schnell nachmelden
Tipp 2
Reagieren Sie besonnen: Wenn eine Verwarnung kommt!
Variante 1: mündliche Verwarnung durch das Gewerbeamt
- Gewerbeämter verwarnen im Regelfall z.B. telefonisch
- vereinbaren Sie eine Frist für die zeitnahe Nachmeldung
- z.B. 1 Woche
Variante 2: schriftliche Verwarnung durch das Gewerbeamt
- auch die schriftliche Benachrichtigung durch das Gewerbeamt
- lässt in der Regel noch Zeit für eine nachgereichte Gewerbeanmeldung
- bitten Sie schriftlich um eine Nachfrist, z.B. von 1 Woche
Tipp 3
Verhandeln Sie: Wenn die Geldbuße bereits da ist!
Voraussetzungen der Geldbuße
- wer vorsätzlich oder fahrlässig
- nicht rechtzeitig die Gewerbetätigkeit anzeigt
- § 146 Abs. 2 Nr. 2 b GewO i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 GewO
Höhe der Geldbuße
- bis zu 1.000 Euro,
- wird nur bei wesentlicher Überschreitung erhoben, d.h. mehrere Monate Verspätung
- in den meisten Fällen werden zunächst nur bis zu 100 Euro Geldbuße verhängt
- § 146 Abs. 3 Alternative 4 GewO
Tipp 4
Legen Sie Einspruch ein: Wenn das Amt nicht kulant ist!
Einspruch
- ist immer gegen die behördlichen Entscheidungen möglich
- führen zur erneuten Überprüfung der Entscheidung des Gewerbeamtes
- evtl. wird das Bußgeld vermindert
- sollten von Ihnen als Existenzgründer gut begründet sein, z.B. warum eine Gewerbeanmeldung unterblieben war
Mögliche Gründe für Ihren Einspruch
keine wirkliche Aufnahme der Tätigkeit gegeben, da
- nur gelegentliche Tätigkeit am Anfang
- im privaten, nachbarschaftlichen, freundschaftlichen Umfeld
- keine Gewinnerzielungsabsicht am Anfang, rein zur Kostendeckung, soziale oder andere Zwecke
- etc.
Tipp 5
Klagen Sie: Wenn Sie im Recht sind!
Zulässigkeit einer Klage prüfen lassen
Die 3 “Z”:
- Welches Gericht ist sachlich Zuständig? Zivil- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit?
- Welches Gericht ist instanziell Zuständig? Verwaltungsgericht?
- Welches Gericht ist örtlich Zuständig? am Sitz Ihres Unternehmens?
Die 3 “P”:
- Wer ist parteifähig? Können Sie als Unternehmen klagen?
- Wer ist prozessfähig? Ist der Geschäftsführer befugt, vor Gericht was zu sagen?
- Wer ist postulationsfähig? Benötigt man einen Rechtsanwalt vor Gericht?
Die 3 “R”:
- War der Fall schon an einem anderen Gericht anhängig?
- Ist über den Fall evtl. sogar schon rechtskräftig entschieden worden?
- Benötigt man für die Entscheidung ein besonderes Rechtsschutzinteresse?
Begründetheit einer Klage prüfen lassen
Sind die Voraussetzungen der Gewerbeordnung in § 14 Abs. 1 S. 1 GewO nicht erfüllt, weil kein anmeldepflichtiges Gewerbe vorlag:
- Kein Gewerbe gegeben
- Keine betriebliche Tätigkeit
Zusammenfassung by Richterschema
1 Sachverhalte und Fragen FAQ
- “Vergessene” Gewerbeanmeldung nach Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- Wie lange kann man sich noch nachmelden?
- Wie sollte man sich den Ämtern gegenüber verhalten? Kooperativ? Reumütig? Poker-Face?
- Was macht man gegen einen Gebührenbescheid?
2 Begriffe
- Aufnahme des Betriebes
- Verwarnung
- Bußgeldbescheid
- Einspruch
- Klage
3 Vorschriften
- § 14 Abs. 1 S. 1 GewO: Anmeldepflicht
- § 146 Abs. 2 Nr. 2 b GewO: Ordnungswidrigkeit
- § 146 Abs. 3 GewO: Höhe des Bußgeldes
4 Beteiligte
- Unternehmer ist anmeldepflichtig
- Geschäftsführer z.B. GmbH anmeldeberechtigt
- Gewerbeämter am Sitz des Betriebs
5 Zahlen
- wenige Tage bis 1 Monat: geringfügige Überschreitung, i.d.R. sanktionslos
- 1 Woche: Nachmeldefrist bei vergessener Gewerbeanmeldung
- 2 Wochen: Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheid
- 1.000 Euro: Maximalgrenze für das Bußgeld bei extremer Überschreitung der Anmeldepflicht
- 100 Euro: übliches Bußgeld
6 Checklisten
- Kostenübersicht
7 Muster
- Begründung einer nachträglichen Gewerbeanmeldung
- Verwarnungsschreiben
- Bußgeldbescheid
- Begründungsschreiben für Einspruch
- Klageschrift gegen Bußgeldbescheid
Ihre Aktion (Call to Action)
- Checken Sie die Möglichkeiten einer nachträglichen Gewerbeanmeldung und vermeiden Sie Geldbußen!
- Sollten noch Fragen sein: Lesen Sie die vertiefenden Beiträge!
- Bei Zweifelsfragen: Nehmen Sie zu einem fachkundigen Berater Kontakt auf und überprüfen Sie Ihre gefundenen Ergebnisse!
Eine Bitte zum Schluss
- Die Beiträge werden laufend aktualisiert und freuen sich auf meinen und Ihren Input.
- Falls Sie Anregungen zu den Inhalten haben, bitte gleich in den Kommentar reinschreiben!
- Alles wird beim Erstellen der Blogbeiträge berücksichtigt!
Bis bald, freue mich auf Sie!
Ihr Online-Professor Thorsten S. Richter
PS: Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und juristisch geprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Inhalte aufgrund der im konkreten Fall gegebenen Besonderheiten nicht passen. Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte diese zu überprüfen und bei Zweifeln u.a. unsere juristischen Partner zu kontaktieren.