Ausgangsfall und Frage
Hier nochmals der Ausgangsfall und die Frage: Wie findet man die wichtigsten Zahl-Faktoren?
Der 15-jährige Fahrradfahrer Fritz (F) schneidet auf einer unübersichtlichen Landstraße die Kurve.
Der entgegenkommende LKW-Fahrer Albert (A) der Spedition A-GmbH, der ebenfalls nicht allzu weit rechts fährt, wird zu einem Ausweichmanöver gezwungen und erleidet an seinem gerade neu gekauften LKW insgesamt 4.000 € Sachschaden einschließlich entgangenen Gewinns, da der LKW für 1 Woche nicht im Frachtgeschäft eingesetzt werden konnte.
F unterschreibt spontan auf dem vom Angestellten A am Unfallort ausgehändigten Unfallbericht eine Erklärung er „erkenne die Schuld an“ und „seine Versicherung werde den Schaden sofort ausgleichen“.
Als Zahlungsfrist vereinbart man „2 Wochen“. Später nimmt die Polizei den Unfallhergang auf. Nach Einholung von Rechtsrat weigert sich F in der Folgezeit, der A-GmbH den gesamten Schaden zu bezahlen.
Fragen
Was sagt das Recht zu diesem Fall?
Kann die A-GmbH von F 4.000 Euro Schadensersatz wegen des Unfalls verlangen?
Folgende Fragen können letztlich helfen, die im Fall angesprochene Fallproblematik einzugrenzen und den richtigen Einstieg in die Rechtslösung zu finden:
1. Hinweis
Bedeutung – Welche 9 Aspekte zeigen die große Bedeutung von Zeitfaktoren bei der Falllösung praxisrelevanter Fälle?
Die Einhaltung von Fristen, Terminen und anderen Zeitfaktoren ist in rechtlichen Fällen von ausschlaggebender Bedeutung. Man kann folgende 9 Aspekte im Zusammenhang mit Bedeutungen unterscheiden:
Aspekt 1 Gute Innen- und Außenwirkung von Zeitmanagement
Aspekt 2 Vielzahl an gesetzlichen Fristen erfordert Kenntnisse
Aspekt 3 Möglichkeit der Vereinbarung von Fristen wird oft genutzt
Aspekt 4 Gerichtlich angeordnete Fristen sind häufig
Aspekt 5 Kostenfolgen bei Fristverlust
Aspekt 6 Rechtsverlust bei Fristversäumung
Aspekt 7 Beweisverlust bei Zeitablauf
Aspekt 8 Fristen dienen als Kalkulationsbasis
Aspekt 9 Umgang mit Fristen hat auch eine kulturelle Seite
In der Fallstudie
- wird im Sinne eines guten Zeitmanagements eine Zahlungsfrist durch den A vereinbart, Aspekt 1.
- gibt es in dem Sinne keine gesetzlichen Fristen, die bei der Begleichung der Kostenfolgen nach Verkehrsunfällen für die A-GmbH eingreifen könnten, Aspekt 2.
- dienen ausdrückliche Vereinbarungen zu den Zahlungsfristen der Rechtssicherheit der Beteiligten F und A-GmbH, Aspekt 3.
- greifen gerichtliche Fristen zunächst nicht ein, Aspekt 4.
- könnte durch die genaue Fristsetzung ein Schuldnerverzug des F zu erheblichen Kostenfolgen führen, Aspekt 5.
- handelt es sich bei der 2-Wochen-Frist nicht um eine Ausschussfrist, so dass auch nach deren Ablauf noch eine Zahlung durch die A-GmbH verlangt werden kann, Aspekt 6.
- dient die 2-Wochenfrist deutlich der besseren Beweisbarkeit der Unfallfolgen durch die A-GmbH, da eine schnelle Schadensregulierung ermöglicht wird, Aspekt 7.
- kann die A-GmbH das von F innerhalb von 2 Wochen zu bezahlende Geld bereits wieder in die betriebliche Kalkulation einbeziehen, daraus den Schaden am LKW schnell reparieren und den LKW wieder im Geschäftsbetrieb einsetzen, so dass der Nutzungsausfall gering gehalten wird, Aspekt 8.
- ist es sehr landestypisch, dass deutsche Geschäftspartner wie der A auf klare und kurze Fristen dringen, Aspekt 9.
2. Hinweis
Fristen – Welche 5 Unterschritte sind bei der Prüfung von Fristen in einem Rechtsfall zu prüfen?
1. Unterschritt Begriffliche Abgrenzung der Frist = Liegt begrifflich eine Frist vor?
Geht es um eine Zeitspanne zwischen einem Beginn- und einem Endtermin? (Frist)
Wird ein bestimmter Zeitpunkt gesucht? (Termin)
2. Unterschritt Dauer von Fristen = Wie lange ist die Dauer einer Frist?
Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresfrist?
Gibt es Vorschriften, die die für die Bestimmung der Dauer einer Frist wichtig sind? = z.B. sog. Sofort-Fälligkeits-Frist des § 271 BGB
3. Unterschritt Beginn und Ende der Frist = Liegt eine Ereignisfrist oder eine Beginnfrist vor?
Beginnt die Frist mit einem Ereignis? (Ereignisfrist, wobei Ereignistag nicht mitzählt)
Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebend? (Beginnfrist, wo der Tag des Beginns mitgezählt wird)
Wann endet die Frist? Siehe dazu nächster Stichpunkt „Termine“
4. Unterschritt Rechtswirkungen einer Frist = Welche Rechtswirkungen hat der Ablauf einer Frist?
Ist die Frist für das Zustandekommen eines Rechtsverhältnisses wichtig? = Angebots- oder Annahmefrist
Führt die Frist zur Beendigung eines Rechtsverhältnisses? = z.B. Kündigungsfrist
Führt die Frist zum Verlust eines Anfechtungsrechts? = z.B. Anfechtungsfrist
Erlischt ein Recht nach Ausübung einer Handlung? = z.B. Widerrufsfrist
5. Unterschritt Geltendmachung einer Frist = Wie muss eine Frist geltend gemacht werden?
Muss die Frist ausdrücklich geltend gemacht werden? = Verjährungsfrist
Wird die Frist von Amts wegen berücksichtigt? = z.B. für die Erhebung einer Klage
In der Fallstudie gilt für die Fristberechnung folgendes:
- Die im Unfallbericht vereinbarte Frist soll beginnend am Tag des Unfalls, nach 2 Wochen enden, Unterschritt 1.
- Es handelt sich um eine Wochenfrist, d.h. 2 x 7 Tage zu je 24 Stunden, Unterschritt 2.
- Für die Feststellung des Beginns der sog. Ereignisfrist ist der Unfalltag nicht bei der Fristberechnung mitzuzählen, § 187 Abs. 1 BGB, Unterschritt 3.
- Das Ende der Ereignisfrist fällt auf den Tag welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB, Unterschritt 3.
- Mit Ablauf der Leistungsfrist soll der Fahrradfahrer F in Verzug geraten, ohne dass dieses nochmals geltend gemacht werden muss, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Unterschritt 4 und 5).
3. Hinweis
Termine – Welche 6 Typen von Terminen können bei Berechnung des Fristendes in Rechtsfällen eine Rolle spielen?
Bei der Berechnung von Terminen kann man regelmäßig 6 Typen unterscheiden:
Beispiele für die 6 Typen häufiger Termine
- Typ 1 Ende des Tages: Termin ist Ablauf des Tages mit Verstreichen von 23 Uhr, 59 Minuten und 59 Sekunden
- Typ 2 Ende der Kalenderwoche: Termin ist Ablauf des Sonntags, mit Verstreichen von 23 Uhr, 59 Minuten und 59 Sekunden.
- Typ 3 Mitte des Monats:B. bei der Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB: 15. Tag, mit Verstreichen von 23 Uhr, 59 Minuten und 59 Sekunden, vgl. § 192 BGB.
- Typ 4 Ende des Monats = letzter Tag des jeweiligen Kalendermonats, mit Verstreichen von 23 Uhr, 59 Minuten und 59 Sekunden, vgl. § 192 BGB.
- Typ 5 Quartalsende: 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12., mit Verstreichen von 23 Uhr, 59 Minuten und 59 Sekunden.
- Typ 6 Jahresende: letzter Tag des Jahres, 31.12., mit Verstreichen von 23 Uhr, 59 Minuten und 59 Sekunden – nicht zu verwechseln mit der „Jahres-Frist“, die die Zeitspanne vorher meint.
In der Fallstudie wurde kein Termin vereinbart, dieser ergibt sich daraus, dass die Ereignisfrist nach 2 Wochen abläuft, so dass mit dem Ende des Tages, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB, auch der Zahlungstermin verstrichen ist.
4. Hinweis
Kostenfaktoren – Welche 5 Arten der bedeutsamsten Kostenfaktoren kann man bei einer Falllösung rechtlich unterscheiden?
4 Hauptbedeutungen von Kostenfaktoren
Die mit einem Rechtsfall zusammenhängenden Kostenfaktoren können aus folgenden Gründen rechtlich und auch betriebswirtschaftlich bedeutsam sein.
Bedeutung 1 Kostentragungspflicht: Im Rahmen eines Rechtsstreits kommt es häufig vor, dass die Frage geklärt werden muss, wer und wenn ja in welchem Umfang die Kosten z.B. eines Schadensfalles zu tragen hat. Hierzu sind dann bei der Falllösung Rechtskenntnisse erforderlich, um dazu richtige Ausführungen machen zu können.
Bedeutung 2 Belastung des Betriebsergebnisses: Kosten der Rechtsverfolgung mindern den Unternehmensgewinn und interessieren daher vor allem die Eigentümer und Anteilseigner eines Unternehmens. Ist das Betriebsergebnis sehr schlecht, kann rechtlich eine Insolvenz nach der Insolvenzordnung vorliegen, was im Rahmen einer Falllösung zu prüfen wäre.
Bedeutung 3 Verbesserung der Finanzlage: Betrachtet man die andere Seite der Kosten, so ist auf der Seite des Einnehmenden eine Verbesserung der Finanzlage festzustellen, z.B. beim Staat, der aus Gebühren, Beiträge und Steuern sich finanzieren muss. Hier gibt es aber rechtliche Grenzen bei der Gewinnerzielung z.B. durch den Staat.
Bedeutung 4 Unsichere Kalkulierbarkeit: Die mit einer Rechtsverfolgung zusammenhängenden Kosten erscheinen oftmals unkalkulierbar, da z.B. nicht von vornherein klar ist, wie viele Instanzen hindurch geklagt wird und welche Nebenkosten für Gutachter, Zeugen etc. anfallen. Umso wichtiger ist es dann, dass mit Rechtskenntnissen um das Verfahren und die Berechnungsweise die maximal möglichen Kostenrisiken zumindest geschätzt und innerbetrieblich einkalkuliert werden können.
Eher nachrangig sind bei der juristischen Falllösung die Verringerung von Kosten Gegenstand der Prüfung. Um diese übergeordnete Funktion kümmern sich andere betriebswirtschaftliche Disziplinen, z.B. Controlling, Einkauf und Produktion etc.
In der Fallstudie ist eine Beschäftigung mit denen beim Verkehrsunfall zwischen A-GmbH und F entstehenden Kosten
- sehr bedeutsam im Rahmen der Frage, wer für welche Kosten aufzukommen hat, Bedeutung 1 Kostentragungspflicht.
- sehr bedeutsam für die Feststellung, inwieweit das Betriebsergebnis belastet werden könnte, wenn der LKW längere Zeit ausfällt, Bedeutung 2 Belastung des Betriebsergebnisses.
- eher weniger bedeutsam für die Frage, wie man durch den Unfall eine verbesserte Finanzlage erreichen kann, Bedeutung 3 Verbesserung der Finanzlage.
- sehr bedeutsam für die Kalkulation der auf die Beteiligten insgesamt durch entgangenen Gewinn, Reparaturkosten und Rechtsverfolgungskosten etc. zukommenden Zahlungspflichten, Bedeutung 4 Unsicherere Kalkulierbarkeit.
Betrachtet man sich die verschiedenen Arten von Kostenfaktoren, dann wird schnell deutlich, warum dieser Schritt im Schema so bedeutsam ist. Zu den wichtigsten Kostenarten gehören u.a. die folgenden:
Kostenarten | ||||||||||||||||||||||||
1 Öffentliche Lasten | 2 Schadensersatz und Zinsen | 3 Betriebs-kosten | 4 Rechtsverfolgungskosten | 5 Sonstige Kosten | ||||||||||||||||||||
z.B. Beiträge, Gebühren, Steuern | z.B. z.B. entgangener Gewinn,
Kredit-zinsen, Über-ziehungszinsen |
z.B. Mietraumbetriebskosten, Beratungs-kosten,
Versiche-rungskosten, Bearbei-tungskosten |
z.B.
Rechtsan-waltskosten, Gerichtskosten, Vollstreck-ckungskosten |
z.B. Geldstrafen | ||||||||||||||||||||
z.B. § 127 BbauG, § 3 Verwaltungs-kostengesetz, § 3 Abs. 1 AO | §§ 249 ff. BGB, § 488 Abs. 1 S. 2 BGB | § 556 BGB, § 5 HOAI, § 7 Abs. 2 Nr. 2 VVG | RVG, GKG, KostO, § 788 ZPO | §§ 40 – 43 StGB | ||||||||||||||||||||
- 1 Beispiele und Vorschriften zu verschiedenen Kostenarten
In der Falllösung sollten neben allgemein geltenden Voraussetzungen auch noch kostenspezifische Aspekte geprüft und dargestellt werden.
In der Fallstudie geht es
- um die gesetzlichen Grundlagen für Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall nach §§ 249 ff. BGB, Voraussetzung 1 wirksame Grundlage.
- die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Reparaturkosten und des entgangenen Gewinns, Voraussetzung 2 Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit.
- die Einhaltung allgemein geltender Gesetze, z.B. keine Geltendmachung von Vorschäden am LKW, die nicht repariert und jetzt aber dem Unfallbeteiligten F ebenfalls berechnet werden sollen, Voraussetzung 3 allgemeine Grenzen.
- um den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Ausfall an Gewinnen durch nicht gefahrene Speditionsfahrten, § 252 BGB, Voraussetzung 4 Zusatzanforderungen.
Ihr Aufgabe (Call to Action)
Gehen Sie die oben gezeigten Tipps durch und zeigen Sie auf jeder Ebene, welche Zahlfaktoren Sie gefunden haben!
Lösungsansätze
- Kostenart Öffentliche Lasten
Der Begriff der öffentlichen Lasten entstammt ursprünglich aus dem öffentlichen Recht und bezeichnet dort u.a. Steuern, Gebühren und Beiträge. Dieser Kostenfaktor hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation eines Unternehmens und soll deshalb hier kurz vorgestellt werden. In einer wirtschaftsprivatrechtlichen Prüfung sind diese Bereiche aber eher selten zu prüfen. Nicht zu verwechseln sind die öffentlichen Lasten mit den in der Umgangssprache auch zum Teil verwendeten Gebühr- und Beitragsbegriffen, z.B. Bankgebühren oder Telefongebühren, bei denen es sich um rein privatrechtliche Betriebskosten handelt.
In der Fallstudie ist diese Kostenart mangels Angaben im Sachverhalt nicht zu problematisieren.
- Kostenart Schadensersatz und Zinsen
In der Fallstudie sind die Grundsätze zum Schadensersatzrecht unbedingt darzustellen, da somit gezeigt werden kann, ob die richtige Kostenart herausgefunden wurde. Bei der Beschädigung des LKWs ging es
- zum einen um Sachschäden am LKW, so dass die A-GmbH die Kosten für die Wiederherstellung, sog. Naturalrestitution, verlangen kann, § 249 Abs. 2 S. 1. BGB
- Nur wenn die Reparatur tatsächlich erfolgt ist auch die an die Werkstatt gezahlte Umsatzsteuer zu erstatten, § 249 Abs. 2 S. 2 BGB.
- Ansonsten ist der von einem Gutachter festgestellte Schaden ohne Mehrwertsteuer zu entrichten.
- Der durch den Ausfall des LKW entstandene hypothetische Schaden kann nach § 252 BGB von der A-GmbH nur dann verlangt werden, wenn sie nachweisen kann, dass ihr nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit dieser Gewinn entstanden wäre.
- Da davon auszugehen ist, dass die LKWs der als Spedition arbeitenden A-GmbH zeitlich intensiv eingesetzt werden und ein Ausfall auch zum Ausfall von Aufträgen führt, kann ein schlüssiger Schadenseintritt vorliegen.
- Kostenart Betriebskosten
In der Fallstudie können die Betriebskosten für den LKW bei der Berechnung des entstandenen Schadens eine Rolle spielen oder die Kosten für den Beschaffung und den Betrieb eines gemieteten Ersatzfahrzeuges, das eingesetzt wird, um den Ausfall durch nicht getätigter Fuhren gering zu halten.
- Kostenart Rechtsverfolgungskosten
Wird in der Fallstudie ein Anwalt konsultiert, kommt es zum Anfall von Beratungskosten und Kosten für die Erstellung anwaltlichen Schreiben.
Wird in der Fallstudie ein Gutachten erstellt, kommt es zum Anfall von Beratungskosten und Kosten für die Erstellung von Gutachten.
- Kostenart Sonstige Kosten
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von sonstigen Kosten, die im Wirtschaftsprivatrecht eine Rolle spielen können, wie z.B. der große Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, wo auf den Täter z.B. Geldstrafen zukommen können.
In der Fallstudie geht es in erster Linie um einen Schadensersatzanspruch, d.h. Ersatz von Sachschäden am LKW und um den Ausgleich von Vermögensschäden der A-GmbH und entgangenem Gewinn, der durch den Ausfall des LKWs entstanden ist. Alle sonstigen Kostenarten, z.B. Geldstrafen wegen verkehrswidrigem Fahrverhalten und ähnlichem, sind aufgrund der fehlenden Angaben im Sachverhalt nicht in einer Falllösung zu problematisieren.
Eine Bitte zum Schluss
Haben Sie auch Ihre eigenen Lösungen verglichen? Der Blog ist am Entstehen und wartet auf meinen und Ihren Input. Falls Sie Anregungen zu den Inhalten haben, bitte gleich in den Kommentar reinschreiben! Alles wird beim Erstellen der Blogbeiträge berücksichtigt!
Bis bald, freue mich auf Sie!
Ihr Online-Professor Thorsten S. Richter
PS: Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und juristisch geprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Inhalte aufgrund der im konkreten Fall gegebenen Besonderheiten nicht passen. Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte diese zu überprüfen und bei Zweifeln u.a. unsere juristischen Partner zu kontaktieren.