In Ihrem Unternehmen können Sie nicht alles alleine machen, nein! Irgendwann braucht man mal Verstärkung! Eine Arbeitskraft soll kostengünstig und schnell eingestellt werden? Klar, da bietet sich ein Mini-Jobber an!
Richtig, Prof. Richter, aber dann geht das Übel mit den Formularen, Anträgen und vielen Buchhaltungsfragen los! So ist es, kenne ich auch!
Und wenn Sie ihn nicht anmelden, gibt es empfindliche Geldbußen in bis zu sechtsstelliger Höhe und eine Anzeige wegen Schwarzarbeit!
Aber es geht eigentlich ganz leicht, wenn man weiß wie! Deshalb zeige ich Ihnen jetzt und hier, wie Sie in wenigen Schritten einen Mini-Jobber anmelden!
Nach diesem Blog werden Sie das “mit links” machen und können sich wieder den wirklich wichtigen, geldbringenden Dingen beschäftigen, versprochen! Auf geht´s!
Inhaltsübersicht: Das können Sie nach diesem Blogbeitrag beantworten!
- Noch kurz zum Verständnis: Was ist ein Mini-Jobber eigentlich und was sind die Gesamtkosten?
- Was brauchen wir, um einen Mini-Jobber in wenigen Minuten anzumelden?
- In welchen 10 Schritten melden wir einen Mini-Jobber an?
- Wie führen wir einfach und unkompliziert die Lohnbuchhaltung durch?
1 Noch kurz zum Verständnis: Was ist ein Mini-Jobber eigentlich?
Auf der offiziellen (und daher rechtssicheren) Internetseite www.minijob-zentrale.de finden Sie das Basiswissen. Bei einer Beschäftigung im Unternehmen sind interessant sind folgende Details zu den sog. gewerblichen 450-Euro-Minijobber interessant, die …
- Verdienstgrenzen haben: maximal 450 Euro/monatlich derzeit (im Gegensatz zum kurzfristigen Minijob) und dem Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro/Stunde unterfallen
- Arbeitsrechte und -pflichten wie andere Arbeitnehmer (z.B. Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch) haben
- nicht krankenversichert, aber rentenversichert (Befreiung von 3,6 % Beitrag auf Antrag) und über den Arbeitgeber unfallversichert sind
- selbst keine Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung zahlen
- aber Beiträge vom Arbeitgeber in Höhe von ca. 31 %, bekommen : 30 % für KV 13 %, RV 15 %, Pauschalsteuer 2 %, Insolvenzgeldumlage (0,06 %), Umlagebeiträge für Krankheit (0,9%) und Mutterschaft (0,24) in der sog. Arbeitgeberversicherung der Knappschaft
- Abgaben sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem der Minijobber die Beschäftigung ausübt (Säumniszuschlag: für jeden angefangenen Monat 1 % des rückständigen auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags)
- laut Minijob-Rechner zu einer Gesamtbelastung des Arbeitgebers von bis zu 600 Euro im Monat führen (450 Euro Lohn + ca. 140 Euro Zwangsabgaben +arbeitgeberabhängiger Unfallversicherungsbeitrag ca. 5 bis 10 Euro)
- vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn angemeldet werden müssen, wie gleich gezeigt wird.
PS: Wenn Sie dieses juristisch erklärt nachlesen wollen, schauen Sie in die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 12. November 2014, Download hier!
2 Was brauchen wir, einen Mini-Jobber in wenigen Minuten anzumelden?
Ich zeige Ihnen gleich Schritt für Schritt wie Sie die folgenden Dinge zur Anmeldung einsetzen!
- Arbeitsvertrag
- Personalfragebogen, (in dem evtl. weitere Beschäftigungen aufgeführt werden müssen)
- Rentenversicherungs-Verzichts-Erklärung (wenn gewollt)
- Mindestlohnberechnung und Arbeitszeitaufstellung (Beginn, Ende, Pausen)
- Gesellschafter-Beschluss (über die Einstellung eines Minijobbers, da sonst verdeckte Gewinnausschüttung)
- einfaches und verlässliches Lohnbuchhaltungsprogramm
- Nummern, z.B. Betriebsnummer, Berufsgenossenschaftsnummer
3 In welchen 10 Schritten melden wir einen Mini-Jobber an?
Schritt 1: Wählen Sie ein Anmeldungsprogramm aus!
Bevor Sie einen Minijobber anmelden können, brauchen wir eine Software, mit der Sie alle benötigte Daten an die zuständigen Stellen übermitteln. Hierbei gibt es wie immer im Leben natürlich eine Auswahl mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen, unter denen Sie je nach Ihren Vorliegen, Gewohnheiten und benötigten Schnittstellen die für Sie Richtige auswählen müssen:
- sv.net: Auf den offiziellen Seiten der Minijob-Zentrale wird das Programm sv.net gezeigt, das in der Normalversion kostenlos ist (eine gute Übersicht über dieses Programm finde Sie z.B. bei der Techniker-Krankenkasse hier)
- SAGE: Ich verwende das Programm von SAGE, das auch Sie in der Testversion mal kostenlos hier ausprobieren und mir folgen können.
- … und noch viele, viele andere Programm
Schritt 2: Registrieren Sie sich für einen Testlauf!
- Firmennamen eingeben
- E-Mail-Adresse angeben
- persönliches Passwort wählen
- “Jetzt kostenlos testen” anklicken
Schritt 3: Firma einrichten und allgemeine Daten einrichten
- Firmensitz
- Ansprechpartner
Schritt 4: Firmendetails wie z.B. Betriebsnummer eintragen
- Sie haben noch keine Betriebsnummer?
- Kein Problem, da hilft die Minijob-Zentrale oder gleich hier Bundesagentur für Arbeit weiter, die dann innerhalb von ca. 3 Tagen bei den Sozialversicherungsträgern registriert ist!
Schritt 5: Sicher gehen, ob eine Sofortmeldung notwendig ist?
- Sie wissen nicht, ob eine Sofortmeldung notwendig ist?
- Keine Sorge, das finden wir auf den Seiten der Minijob-Zentrale hier leicht raus!
Schritt 6: Bankverbindungen für Lohnzahlung mit Bankdaten ausfüllen
- Geschäftskontendaten eintragen
Schritt 7: Finanzamt und unsere Steuernummer eintragen
- Wo ist denn jetzt diese “blöde” Steuernummer?
- Leicht zu finden, z.B. in dem wir wie beim staatlichen Steuerportal ELSTER hier gut gezeigt, auf unseren letzten Bescheid vom Finanzamt schauen
Schritt 8: Behörden und Krankenkassen
- Was sind den Umlagebeiträge bei den Krankenkassen?
Hier finden Sie es z.B. auf der Minijob-Zentrale unter dem Stichwort “Arbeitgeberversicherung” hier raus:
- Wie ist meine Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft?
Auch das klären wir auf den Seiten des Dachverbandes DGUV unter dem Stichwort “Zuständigkeit” hier
Schritt 9: Optionen und Automatische Dienste
- Wann soll die Abrechnung erfolgen?
Schritt 10: Mitarbeiterdatenbank einsehen
- Daten aus Personalfragebogen entnehmen
- Stammdaten eintragen
- Kontaktdaten
- Beschäftigung als Minijobber
- Arbeitszeiten (wichtig für Mindestlohn)
- Lohn und Gehalt
- Behörden und Krankenkassen
- Wo finde man die Sozialversicherungsnummer?
Die Sozialversicherungsnummer steht im Sozialversicherungsausweis, der z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung hier zu finden ist. (Übrigens: Die Rentenversicherungsnummer sowie die Sozialversicherungsnummer sind identisch.)
- In welchem Gefahrtarif arbeitet unser Arbeitnehmer, so dass der Unfallversicherungs-Beitrag gefahrentypisch nicht zu hoch und nicht zu niedrig errechnet werden kann?
Diesen finden wir heraus, wenn Sie von der bereits oben herausgefundenen Berufsgenossenschaft nach
deren Katalog die Kennziffer bekommen haben, z.B. bei der VGB hier.
- Finanzamt nimmt bei Minijobber eine Pauschalsteuer von 2 % vor
Weitere Aktionen
- Abrechnung mit Lohnauszahlung am Ende des Monats durchführen
- Auszahlung veranlassen
- Daten übermitteln
- etc.
Bravo: Sie haben Ihren Minijobber angelegt und können nun wieder Ihrer produktiven und geldbringenden Tätigkeit nachgehen!
Zusammenfassung:
1 Typische Sachverhalte und häufige Fragen: ♦ Anmeldung eines gewerblichen Minijobbers auf 450 Euro Basis ♦ Welche Schritte sind zu gehen?
2 Wichtigsten Begriffe: ♦ Verdienstgrenze ♦ AN-Beitragsfreiheit ♦ AG-Pauschalbeiträge ♦ Pauschalsbesteuert
3 Wichtige Rechtsgrundlagen: ♦ Geringfügigkeits-Richtlinien
4 Wichtigste Beteiligte:♦ Minijob-Zentrale = Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
5 Wichtige Zeit- und Kostenfaktoren: ♦ Beitragssätze ♦ Verdienstgrenzen ♦ Mindestlohn ♦ Höchstarbeitszeit ♦ Gesamtbelastung des Arbeitgebers ♦ Anmelde- und Bezahlungsfristen ♦ Säumniszuschläge ♦ Geldbußen
6 Wichtige Checklisten: ♦ Inhalt Personalfragebogen ♦ Inhalt Arbeitsvertrag ♦ Ausfüllhilfen für Anmeldung ♦ Berechnung der Gesamtbelastung
7 Wichtige Muster: ♦ Muster Personalfragebogen ♦ Muster Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
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Ihr Online-Professor Richter