Stimmt folgende Aussage? „Als Produzent haftet doch nur derjenige, der ein Produkt selbst hergestellt hat, oder? – Wenn ich es bloß verkaufe, kann ich doch nicht für Herstellungsfehler verantwortlich sein!“
Eindeutige Antwort: Diese Aussage ist falsch! Auch als Verkäufer, Importeur, etc. kann eine Haftung national und international und damit letztlich ein großer finanzieller Schaden auf Sie zukommen, z.B. wenn wegen
- Fehlens zugesicherter Eigenschaften die vertragliche Haftung für Mängel nach §§ 434 ff. BGB dem Käufer viele Rechte gibt
- Konstruktionsmängel die verschuldensunabhängige Haftung des Produkthaftungsgesetzes sie als Verkäufer trifft
- ihrer falschen Warnhinweise auf dem Produkt die verschuldensabhängige Haftung wegen unerlaubter Handlungen nach § 823 ff. BGB eingreift
- Nichteinhaltung von technischen Normen Ihr Produkt auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes aus den Regalen der Geschäfte genommen wird.
Das ist natürlich der Super-Gau für Ihr Produkt, Ihre finanzielle Situation und letztlich damit für Ihr ganzes Unternehmen.
In diesem Blog will ich Ihnen Stratgeien vorstellen, wie Sie diese Gefahren vermeiden können. Letztlich kann es jeden Unternehmer treffen, aber die vorbereiteten Unternehmen kommen aus der Sache wesentlich besser raus – und dazu gehören Sie nach dem Besuch dieses Blogs definitiv!
Der Blog ist am Entstehen und wartet auf meinen und Ihren Input.
Falls Sie Anregungen zu den Inhalten haben, bitte gleich in den Kommentar reinschreiben! Alles wird beim Erstellen der Blogbeiträge berücksichtigt!
Bis bald, freue mich auf Sie!
Ihr Online-Professor Thorsten S. Richter